Gütesiegel “Meisterbetrieb”
Qualifikation ist herzeigbar!
Um Unternehmen, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer eine Meisterprüfung abgelegt hat, die Möglichkeit zu bieten, sich auch im Außenauftritt abzuheben, wurde auf Anregung der WKO vom Wirtschaftsministerium die Möglichkeit geschaffen, sich über Gütesiegel auszuzeichnen.
Gütesiegel Meisterbetrieb
Gewerbetriebe, deren Inhaber oder gewerberechtl. Geschäftsführer die Meisterprüfung
für Handwerke erfolgreich abgelegt hat, dürfen bei der Namensführung und bei der Bezeichnung
der Betriebsstätte die Worte “Meister”, “Meisterbetrieb” ider Worte ähnlichen Inhalts verwenden.
Diese Betriebe dürfen auch im geschäftlichen Verkehr ein den betreffenden Betrieb als
“Meisterbetrieb” kennzeichnenges Gütesiegel verwenden.
Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat die nähere Ausgestaltung dieses
Gütesiegels durch Verordnung über das Gütesiegel “Meisterbetrieb” (Gütesiegelverordnung),
BGBl. II Nr. 313/2019 vom 29.09.2019, festgelegt.
Wer darf das Siegel führen?
Das Gütesiegel “Meisterbetrieb” darf nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden,
dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Für welche Handwerke gilt das Siegel?
Das Gütesiegel “Meisterbetrieb” gilt für alle Handwerke, für die eine Meisterprüfung vorgesehen
ist, z.B. Kälte- und Klimatechnik. (aktuelle Meisterprüfungen finden Sie hier)
Wie sieht das Siegel aus?
Dieses Siegel ist stilisiert an das Bundeswappen angelehnt und
mit dem freisförmigen Schriftzug Meisterbetrieb umrahmt.